Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen - so nutzen Sie ihre Ansprüche optimal

Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen: Erfahren Sie, welche Unterstützung Ihnen zusteht, wie Sie Leistungen richtig beantragen und optimal kombinieren können.

PFLEGELEISTUNGEN

Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen – so nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, tauchen schnell viele Fragen auf: Wie beantrage ich Unterstützung? Welche Leistung steht uns zu?
Pflegebedürftigkeit kann plötzlich eintreten oder sich über Jahre entwickeln – durch Krankheiten wie Demenz, körperliche Einschränkungen oder chronische Leiden.

In Deutschland beziehen laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG, 2025) rund 5,2 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung, Tendenz steigend.
Dabei wissen viele Familien nicht, dass sie mehrere Leistungsarten flexibel kombinieren können, um Pflege zu Hause optimal zu gestalten.

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Fazit

Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen sind zentrale Säulen der häuslichen Pflege.
Wer sich frühzeitig informiert und die Leistungen gezielt kombiniert, kann die Lebensqualität im Pflegealltag deutlich verbessern.
Besonders wichtig ist es, regelmäßig zu prüfen, ob der Pflegegrad oder die gewählte Kombination noch zur aktuellen Situation passt.

Kombinationsleistungen verstehen

Viele Familien möchten einen Teil der Pflege selbst übernehmen, aber auch auf professionelle Hilfe zurückgreifen.
In diesem Fall bietet sich die Kombinationsleistung an.

Beispielrechnung:
Pflegegrad 3 → Anspruch auf 1.432 € Sachleistung.
Wenn 60 % davon durch einen Pflegedienst genutzt werden (859 €), bleiben 40 % des Pflegegeldes (40 % von 573 € = 229 €) erhalten.

Damit können Angehörige individuell entscheiden, wie viel Unterstützung sie benötigen und was sie selbst leisten wollen.

Die drei zentralen Leistungsarten

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Pflegegrad als Voraussetzung

Damit Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bewilligt werden, ist ein anerkannter Pflegegrad erforderlich.
Die Einstufung übernimmt der Medizinische Dienst (MD) nach klar definierten Kriterien.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Erklärung zum Begutachtungsprozess finden Sie im Artikel
„Pflegegrade verstehen – so funktioniert die Einstufung durch den MDK“

Pflegegeld im Überblick (häusliche Pflege)

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