Zuschüsse in der Pflege – diese Leistungen stehen Ihnen zu

Zuschüsse in der Pflege einfach erklärt: Erfahren Sie, welche finanziellen Unterstützungen Ihnen zustehen, wie Sie diese beantragen und wie Sie Leistungen optimal nutzen.

PFLEGELEISTUNGEN

Zuschüsse in der Pflege – diese Unterstützung steht Ihnen zu

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stehen viele Familien vor der Frage:
Welche finanzielle Unterstützung gibt es zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Neben den klassischen Leistungen bietet die Pflegekasse verschiedene Zuschüsse, die den Alltag deutlich erleichtern können.

Viele dieser Leistungen werden jedoch nicht genutzt – oft, weil sie nicht bekannt sind.

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Fazit

Zuschüsse sind ein wichtiger Bestandteil der Pflegeleistungen und können den Alltag deutlich erleichtern.

Wer die Leistungen kennt und nutzt, reduziert finanzielle Belastungen und gewinnt mehr Sicherheit im Pflegealltag.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Digitale Pflegeanwendungen unterstützen den Pflegealltag, z. B. durch Organisation oder Erinnerungssysteme.

Die Pflegekasse übernimmt hierfür bis zu 50 € monatlich.

Eine Auszahlung erfolgt nicht direkt.
Stattdessen müssen zugelassene Anwendungen genutzt werden.

Der Ablauf ist in der Regel:

  • Anwendung auswählen (muss zugelassen sein)

  • Antrag bei der Pflegekasse stellen

  • Genehmigung erhalten

  • Nutzung starten

  • Kosten werden übernommen oder erstattet

Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse, entweder direkt mit dem Anbieter oder durch Einreichen der Rechnung.

Quelle: § 40a SGB XI, Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV), Bundesministerium für Gesundheit

Die wichtigsten Zuschüsse im Überblick

Wohnraumanpassung – Pflege zu Hause erleichtern

Viele Wohnungen sind nicht auf eine Pflegesituation ausgelegt.
Die Pflegekasse unterstützt deshalb notwendige Umbauten.

Typische Maßnahmen:

  • barrierefreies Badezimmer

  • Treppenlift

  • Türverbreiterung

  • Beseitigung von Stolperfallen

Ein Zuschuss wird gewährt, sobald ein Pflegegrad vorliegt.
Die Höhe von bis zu 4.000 € ist dabei unabhängig vom Pflegegrad.

Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt (z. B. Ehepaar), kann der Zuschuss kombiniert werden.
In diesem Fall sind bis zu 8.000 € oder mehr möglich.

Wichtig:
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden.

Weitere Informationen zur Einstufung finden Sie im Artikel:
„Pflegegrade verstehen – so funktioniert die Einstufung durch den MDK“

Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI, Bundesministerium für Gesundheit

Pflegehilfsmittel – oft unterschätzt

Pflegehilfsmittel erleichtern die tägliche Pflege und sorgen für mehr Sicherheit.

Dazu gehören:

  • Handschuhe

  • Desinfektionsmittel

  • Bettschutzeinlagen

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 40 € monatlich.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt über zugelassene Anbieter oder durch Einreichen der Rechnung bei der Pflegekasse.

Quelle: § 40 SGB XI, GKV-Spitzenverband

Typische Fehler vermeiden

  • Zuschüsse nicht kennen

  • Anträge zu spät stellen

  • Maßnahmen ohne Genehmigung beginnen

Gerade zu Beginn der Pflege lohnt sich ein Überblick über alle Leistungen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, SGB XI

Entlastungsbetrag (125 € monatlich)

Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige Unterstützung im Alltag.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben Anspruch auf 125 € monatlich.
Dieser Betrag wird jedoch nicht direkt ausgezahlt.

Er funktioniert nach dem Erstattungsprinzip:

  • Leistung nutzen (z. B. Haushaltshilfe)

  • Rechnung einreichen

  • Erstattung erhalten

Der Betrag ist zweckgebunden und darf nur für anerkannte Angebote genutzt werden.

Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse.
Je nach Anbieter kann auch eine direkte Abrechnung möglich sein.

Weitere Details finden Sie im Artikel:
„Pflegeleistungen verstehen: Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsangebote“

Quelle: § 45b SGB XI, Bundesministerium für Gesundheit

Quelle: § 40 SGB XI, GKV-Spitzenverband